Struktur & Laufzeit

Struktur der Allianz

Koordinationsstelle:

  • Wiener Gesundheitsförderung - WiG (wissenschaftlich unterstützt durch das Ludwig Boltzmann Institute Health Promotion Research)

AllianzpartnerInnen - Trägerorganisationen:

    • Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (für die Wiener Unfallkrankenhäuser)
    • Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser
    • Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs (für seine Wiener Mitglieder)
    • Vinzenz Gruppe Wien Holding GmbH
    • Wiener Gebietskrankenkasse (für das Hanusch-Krankenhaus)
    • Wiener Krankenanstaltenverbund vertreten durch die General-direktion, die Teilunternehmung AKH der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus und die Teilunternehmung Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser mit sozialmedizinischer Betreuung

Beratende Partnerin:

  • Wiener Pflege-, Patientinnen - und Patientenanwaltschaft

 

Laufzeit der Allianz

  • Die erste Kooperationsvereinbarung war für eine Laufzeit von fünf Jahren gültig (1.4.2007 – 31.3.2012).
  • Am 14. März 2012 wurde die Kooperationsereibarung um weiter fünf Jahre verlängert (1.4.2012 – 31.3.2017).
  • Die Weiterarbeit der Allianz nach diesem Zeitpunkt kann durch eine neue Vereinbarung zwischen den PartnerInnen geregelt werden.

 

Arbeitsweise der Allianz

  • Mindestens eine Steuersitzung der Allianz pro Jahr zur strategischen Planung und Entscheidungsfindung bezüglich der gemeinsamen Arbeit
  • Arbeitssitzungen nach Bedarf zur gemeinsamen Vorbereitung und Abstimmung konkreter Allianzaktivitäten
  • Operative Umsetzung der vereinbarten Allianzaktivitäten

 

Aufnahme und Austritt von AllianzpartnernInnen

  • Die Aufnahme weiterer Allianzpartner während der Laufzeit ist möglich.
  • Die Koordinationsstelle kann im Namen der Allianz neue PartnerInnen zur Beteiligung einladen.
  • Trägerorganisationen können ihr Interesse, an einer Aufnahme in die Allianz, schriftlich der Koordinations­stelle bekannt geben.
  • Die AllianzpartnerInnen und die Koordinationsstelle entscheiden gemeinsam über Einladung bzw. Aufnahme neuer Partner.
  • Die AllianzpartnerInnen können ihre Mitwirkung in der Allianz jederzeit beenden. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung an die Koordinationsstelle.

 

Verbindlichkeit

  • Die Kooperationsvereinbarung basiert vollständig auf Freiwilligkeit, Interesse an Gesundheitsförderung und gegenseitigem Respekt der AllianzpartnerInnen füreinander und stellt keine rechtlichen Verbindlichkeiten her.

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AllianzpartnerInnen

Beratende Partnerin