Struktur & Laufzeit
Struktur der Allianz
Koordinationsstelle:
- Wiener Gesundheitsförderung - WiG (wissenschaftlich unterstützt durch das Ludwig Boltzmann Institute Health Promotion Research)
AllianzpartnerInnen - Trägerorganisationen:
- Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (für die Wiener Unfallkrankenhäuser)
- Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser
- Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs (für seine Wiener Mitglieder)
- Vinzenz Gruppe Wien Holding GmbH
- Wiener Gebietskrankenkasse (für das Hanusch-Krankenhaus)
- Wiener Krankenanstaltenverbund vertreten durch die General-direktion, die Teilunternehmung AKH der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus und die Teilunternehmung Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser mit sozialmedizinischer Betreuung
Beratende Partnerin:
- Wiener Pflege-, Patientinnen - und Patientenanwaltschaft
Laufzeit der Allianz
- Die erste Kooperationsvereinbarung war für eine Laufzeit von fünf Jahren gültig (1.4.2007 – 31.3.2012).
- Am 14. März 2012 wurde die Kooperationsereibarung um weiter fünf Jahre verlängert (1.4.2012 – 31.3.2017).
- Die Weiterarbeit der Allianz nach diesem Zeitpunkt kann durch eine neue Vereinbarung zwischen den PartnerInnen geregelt werden.
Arbeitsweise der Allianz
- Mindestens eine Steuersitzung der Allianz pro Jahr zur strategischen Planung und Entscheidungsfindung bezüglich der gemeinsamen Arbeit
- Arbeitssitzungen nach Bedarf zur gemeinsamen Vorbereitung und Abstimmung konkreter Allianzaktivitäten
- Operative Umsetzung der vereinbarten Allianzaktivitäten
Aufnahme und Austritt von AllianzpartnernInnen
- Die Aufnahme weiterer Allianzpartner während der Laufzeit ist möglich.
- Die Koordinationsstelle kann im Namen der Allianz neue PartnerInnen zur Beteiligung einladen.
- Trägerorganisationen können ihr Interesse, an einer Aufnahme in die Allianz, schriftlich der Koordinationsstelle bekannt geben.
- Die AllianzpartnerInnen und die Koordinationsstelle entscheiden gemeinsam über Einladung bzw. Aufnahme neuer Partner.
- Die AllianzpartnerInnen können ihre Mitwirkung in der Allianz jederzeit beenden. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung an die Koordinationsstelle.
Verbindlichkeit
- Die Kooperationsvereinbarung basiert vollständig auf Freiwilligkeit, Interesse an Gesundheitsförderung und gegenseitigem Respekt der AllianzpartnerInnen füreinander und stellt keine rechtlichen Verbindlichkeiten her.




